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1948 wurde die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Helmut Rothhardt gegründet.
In zweiter Generation wird sie nun von einem Team anerkannter Rechtsanwälte und Notare um Rechtsanwalt Michael Rothhardt geführt.
Die Kanzlei zeichnet verantwortlich für die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Körperschaften sowie von Privatpersonen.
Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einem Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
§3 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung

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